Vermietung vs. Vermittlung von Fahrzeugen
Wird ein Fahrzeug im Internet zur zeitlich befristeten Überlassung angeboten (Mietwagen), stellt sich umsatzsteuerlich die Frage, ob der Betreiber der Homepage Verträge vermittelt oder selbst zum Eigenhändler wird. Diese Abgrenzung hat eine wesentliche Bedeutung für die Umsatzsteuer, um den Leistungsort, eine Steuerschuldumkehr und auch etwaige Registrierungspflichten im Ausland zu bestimmen. Das FG Köln hat in einem Fall genau diese Frage aufgeworfen und anhand eines Sachverhalts die Risiken aufgezeigt, welche durch mangelnde Ausführungen in AGBs oder Verträgen für den Homepage-Betreiber entstehen können. Die umsatzsteuerlichen Grundzüge und Risiken sowie die Kernaussagen des Urteils werden im Artikel beleuchtet.