NFTs im Ertragsteuerrecht

NFTs sind in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus von Spekulationen, Anlagen und digitaler Kunstnomaden gerückt. Vom Minting bis zum Verkauf, es benötigt eine technische Expertise, die Vorgänge nachvollziehen zu können. Nicht weniger schwierig ist die steuerliche Behandlung und Einordnung. Der Beitrag zeigt erste Fallstricke aber auch steuerliche Besonderheiten auf, bietet Handlungsempfehlungen und stellt sich zudem der Frage, welche Fristen es beim Verkauf im Privatvermögen zu beachten gilt.
NFTs im Steuerrecht

NFTs und die Qualifizierung der Einkunftsart

Zunächst gilt es beim Erstellen ("Minting") und Verkaufen von Non-Fungible-Token (NFT) zu identifizieren, welche Einkunftsart einschlägig ist. Zum einen können die Verkäufe als gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG qualifiziert werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Damit einhergehend ergibt sich jedoch auch eine Gewerbesteuerpflicht.

Zum Anderen ist es möglich, dass die NFT-Verkäufe als selbstständige Einkünfte i.S.d. § 18 EStG qualifiziert werden können.

NFTs im Privatvermögen

Welche Besonderheiten sich ergeben, wenn man NFTs lediglich ein- und verkauft (ohne diese selbst zu kreieren und zu "minten"), zeigt der Beitrag ebenfalls kurz auf (Stichwort "Spekulationsfrist").

Sonderthemen wie sogenannte "Secondaries", die Gewinnermittlung als auch die Kommunikation gegenüber dem Finanzamt sind zudem im Beitrag inkludiert und liefern einen ersten Einblick in die steuerliche Komplexität rund um das Thema NFT.

 

Viel Spaß beim Lesen!

Magazin/Verlag
NWB Experten Blog
veröffentlicht
am 17. November 2022
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