Zunächst gilt es beim Erstellen ("Minting") und Verkaufen von Non-Fungible-Token (NFT) zu identifizieren, welche Einkunftsart einschlägig ist. Zum einen können die Verkäufe als gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG qualifiziert werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Damit einhergehend ergibt sich jedoch auch eine Gewerbesteuerpflicht.
Zum Anderen ist es möglich, dass die NFT-Verkäufe als selbstständige Einkünfte i.S.d. § 18 EStG qualifiziert werden können.
NFTs im Privatvermögen
Welche Besonderheiten sich ergeben, wenn man NFTs lediglich ein- und verkauft (ohne diese selbst zu kreieren und zu "minten"), zeigt der Beitrag ebenfalls kurz auf (Stichwort "Spekulationsfrist").
Sonderthemen wie sogenannte "Secondaries", die Gewinnermittlung als auch die Kommunikation gegenüber dem Finanzamt sind zudem im Beitrag inkludiert und liefern einen ersten Einblick in die steuerliche Komplexität rund um das Thema NFT.